Jedes Unternehmen in Deutschland muss sicherstellen, dass bei einem Unfall Erste Hilfe geleistet werden kann. Aus diesem Grund sind alle verpflichtet, betriebliche Ersthelfer:innen auszubilden. Dies regelt die DGUV-Vorschrift 1, Grundsätze der Prävention, die die Regeln BGV A 1 und GUV-V A1 vereint.
Nach einem intensiven Vorgespräch in Ihrem Haus schulen unsere zertifizierten Ausbilder:innen Ihre Mitarbeitenden – praxisnah und flexibel in Erster Hilfe, ganz abgestimmt auf die Anforderungen Ihres Unternehmens. Wir unterstützen Sie dabei, die betrieblichen Vorgaben für den Arbeitsschutz ausreichend zu erfüllen.
Unsere Erste-Hilfe-Kurse bieten Ihnen Inhalte nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Wir sind durch alle Unfallversicherungsträger (DGUV-Vorschrift 1, DGUV-Grundsatz 304-001) anerkannt und können die Kosten für bestimmte Teilnehmeranzahlen direkt mit Ihrer Berufsgenossenschaft abrechnen. Die Zertifikate erhalten die Teilnehmer sofort im Anschluss an den Kurs.
Unsere Kurse umfassen u. a.:
- Unfallstellen richtig sichern und Eigenschutz beachten
- Versorgung von Wunden, Stabilisierung bei Knochenbrüchen
- Durchführung der stabilen Seitenlage
- Wiederbelebungsmaßnahmen
- Einsatz des Defibrillators (AED)
- Sofortmaßnahmen bei Schlaganfall, Herzinfarkt, Atemnot
Der Kurs für betriebliche Ersthelfer:innen muss alle zwei Jahre wiederholt werden. Wir bieten sowohl die Grundausbildung als auch Fortbildungen an!