Demonstration von Wiederbelebungsmaßnahmen

Jedes Unternehmen in Deutschland muss sicherstellen, dass bei einem Unfall Erste Hilfe geleistet werden kann. Aus diesem Grund sind alle verpflichtet, betriebliche Ersthelfer:innen auszubilden. Dies regelt die DGUV-Vorschrift 1, Grundsätze der Prävention, die die Regeln BGV A 1 und GUV-V A1 vereint.

Nach einem intensiven Vorgespräch in Ihrem Haus schulen unsere zertifizierten Ausbilder:innen Ihre Mitarbeitenden – praxisnah und flexibel in Erster Hilfe, ganz abgestimmt auf die Anforderungen Ihres Unternehmens. Wir unterstützen Sie dabei, die betrieblichen Vorgaben für den Arbeitsschutz ausreichend zu erfüllen.

Unsere Erste-Hilfe-Kurse bieten Ihnen Inhalte nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Wir sind durch alle Unfallversicherungsträger (DGUV-Vorschrift 1, DGUV-Grundsatz 304-001) anerkannt und können die Kosten für bestimmte Teilnehmeranzahlen direkt mit Ihrer Berufsgenossenschaft abrechnen. Die Zertifikate erhalten die Teilnehmer sofort im Anschluss an den Kurs.

Übung von Wiederbelebungsmaßnahmen mit Dummy

Unsere Kurse umfassen u. a.:

  • Unfallstellen richtig sichern und Eigenschutz beachten
  • Versorgung von Wunden, Stabilisierung bei Knochenbrüchen
  • Durchführung der stabilen Seitenlage
  • Wiederbelebungsmaßnahmen
  • Einsatz des Defibrillators (AED)
  • Sofortmaßnahmen bei Schlaganfall, Herzinfarkt, Atemnot

Der Kurs für betriebliche Ersthelfer:innen muss alle zwei Jahre wiederholt werden. Wir bieten sowohl die Grundausbildung als auch Fortbildungen an!