Ausbildung zu betrieblichen Ersthelfer:innen
Jedes Unternehmen in Deutschland muss sicherstellen, dass bei einem Unfall Erste Hilfe geleistet werden kann. Aus diesem Grund sind alle verpflichtet, betriebliche Ersthelfer:innen auszubilden. Dies regelt die DGUV-Vorschrift 1, Grundsätze der Prävention, die die Regeln BGV A 1 und GUV-V A1 vereint.
Nach einem intensiven Vorgespräch in Ihrem Haus schulen unsere zertifizierten Ausbilder:innen Ihre Mitarbeitenden – praxisnah und flexibel in Erster Hilfe, ganz abgestimmt auf die Anforderungen Ihres Unternehmens. Wir unterstützen Sie dabei, die betrieblichen Vorgaben für den Arbeitsschutz ausreichend zu erfüllen.
Erste-Hilfe-Kurse für Fahrschulen und Fahrschüler:innen
An verschiedenen Samstagen im Monat bieten wir Erste-Hilfe-Kurse mit allen erforderlichen Unterlagen und zusätzlich mit Sehtest und Passbildern als Komplettpaket für Fahrschüler:innen aller Klassen an. Sie lernen die Grundkenntnisse der Ersten Hilfe kennen: das Anlegen eines Druckverbandes, die stabile Seitenlage, Wiederbelebungsmaßnahmen und wie Sie den Notruf richtig informieren. Nach diesem Kurs sind Sie für den Führerschein und für den Notfall einer Erstversorgung gut gerüstet.
Ausbildung zu betrieblichen Brandschutz- und Evakuierungshelfer:innen
Unternehmen in Deutschland und der EU sind gesetzlich verpflichtet, Mitarbeitende zu benennen und auszubilden, die für den betrieblichen Brandschutz und die Evakuierung verantwortlich sind. Die Anzahl der vorgeschriebenen Brandschutz- und Evakuierungshelfer:innen richtet sich nach der Größe und Art des Unternehmens.
Mitarbeitende, die als Brandschutz- und/oder Evakuierungshelfer:innen benannt werden, erhalten bei uns eine fundierte Ausbildung nach DGUV-Information 205-023, die von unseren zertifizierten Ausbilder:innen durchgeführt wird. Ihr Zertifikat erhalten Sie sofort im Anschluss an den Kurs.